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GPS-Tracking und Datenschutz: Auf diese 10 Punkte muss man achten
10 wichtige Punkte zum GPS-Tracking und Datenschutz
GPS-Diebstahlschutz und Datenschutz – worauf muss man in diesem Zusammenhang achten? Stefan Sinnegger ist Geschäftsführer und Mitgründer von PowUnity und hat bereits tausende GPS-Tracker (BikeTrax) verkauft. Dabei spielt auch das Thema Datenschutz eine zentrale Rolle. Er nennt 10 Kriterien, auf die E-Bike- und GPS-Tracker-Besitzer besonders achten sollten.
Wichtige Punkte zum GPS-Tracking und Datenschutz

Stefan Sinnegger erläutert, was beim GPS-Tracking zu beachten ist, um sich Datenschutz konform zu verhalten.
- Einzelne aufgezeichnete Routen sollten vom E-Bike Besitzer einfach und jederzeit gelöscht werden können.
- Die gesamten aufgezeichneten Routen sollten durch eine “De-Registrierung” des GPS-Trackers vom E-Bike-Besitzer in wenigen Schritten und jederzeit gelöscht werden können.
- Die gelöschten Routen bzw. der Gesamtverlauf sollte nach spätestens 7 Jahren auch aus den Back-Ups des GPS-Tracker-Anbieters verschwunden sein.
- Die Server, auf welchen die Routen gespeichert werden, sollten sich in Europa befinden.
- Die Kombination aus personenbezogenen Daten und aufgezeichneten Routen sollte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des E-Bike Besitzers und klar erkenntlichen Vorteilen an Dritte weitergegeben werden können.
- Profilinformationen sollten nach Deaktivierung des GPS-Trackers und nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gelöscht werden.
- Sub-Auftragsverarbeiter, mit denen der GPS-Tracker-Anbieter bzw. das Produkt in Verbindung steht, und die sich in den USA befinden, sollten unter dem EU-US Privacy Shield zertifiziert sein. Ein derartiger Auftragsverarbeiter ist bspw. ein Web-Hosting-Unternehmen oder ein Anbieter einer vorprogrammierten Login-Maske. (Der EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) ist eine informelle Absprache auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, die 2015 bis 2016 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehandelt wurde.)
- Zwischen dem Sub-Auftragsverarbeiter und dem GPS-Tracker-Anbieter sollte ein Auftragsverarbeitungsvertrag bestehen.
- Sub-Auftragsverarbeiter und die damit verbundene Beziehung sollten in den Datenschutzrichtlinien des GPS-Tracker-Anbieters ordentlich und vollständig aufgelistet sein.
- Der GPS-Tracker-Anbieter ist ein europäisches Unternehmen, welches der DSGVO der europäischen Union unterliegt.
Die sichere Diebstahlsicherung

Sind diese 10 Kriterien erfüllt, kann der E-Bike-Besitzer guten Gewissens sein E-Bike mit einem GPS-Tracker ausstatten. Der Mehrwert einer digitalen Diebstahlsicherung ist um ein Tausendfaches größer als die Gefahr von Datenmissbrauch.
PowUnity hat es sich zum Ziel gesetzt, Fahrraddieben den Garaus zu machen. Die Aufklärungsquote von Fahrraddiebstählen liegt in Deutschland bei unter 5%. Grund für diese extrem niedrige Aufklärungs-Quote ist die Tatsache, dass die Polizei in der Vergangenheit keine Anhaltspunkte hatte und die Aufklärung eines Diebstahls detektivischer Kleinstarbeit gleich. Durch digitale Komponenten wie PowUnity’s BikeTrax hat die Polizei jetzt jedoch eine sehr konkrete Spur.
Lesetipp: Erfahre in unserem Blog zum ZDF Terra Xpress Beitrag, wie effektiv die GPS-Tracker für Ebikes sein können.
GPS-Tracking und Datenschutz ▷ Top-Thema für die digitale E-Bike Diebstahlsicherung ▷ 10 wichtige Tipps ✚ Hinweise, was zu beachten ist ➥ powunity.com ✅
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